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Impressum

Landhaus Pretzner

Gruber GbR

UID-Nr. DE246774493

Unterbergstr. 15

83242 Reit im Winkl 

landhaus.pretzner@gmail.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag

vom Landhaus Pretzner (DE 83242 Reit im Winkl)

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit Landhaus Pretzner (DE

83242 Reit im Winkl) (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen

Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen

getroffen wurden.RU

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

 

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen

Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur

Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten

Leistungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies

vorher vereinbart wurde.

1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das

Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem

Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des

Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem

Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu

bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss

durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten

lassen.

1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so

liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden

Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem

Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während

dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt

dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann

ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der

Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen

Vertreter erfolgen.

1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein

Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen

mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine

entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten

2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem

vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu

stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens

des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer

 

schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf

Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag

grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den

Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu

informieren.

Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige

Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung

angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

2.2 Leistungspflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den

geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch

für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des

Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr

geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb

über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche

Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast

steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, das diesem kein

oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

2.3 Preise und Preisanpassung

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und

Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen

sind Leistungen und Tarife freibleibend.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte

Mehrwertsteuer ein.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis

angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der

allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete

Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung

mehr als 4 Monate liegen.

Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast

nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der

Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste

wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden

und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im

Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu

verwenden.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom

Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden

Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an

Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und

Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb

anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur

dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

 

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich

beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine

angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist

der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu

kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der

Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die

Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts

unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb

erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem

Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei

mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm

mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen

einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar,

Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den

Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb

berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der

Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des

Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer

Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu

verlangen.

Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne

Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht

innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung

leistet. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in

der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber

Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im

Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8%

über dem Basiszins geltend zu machen.

Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren

Schadens vorbehalten.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine

Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel

Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und

welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn

durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche

Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.

Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen

Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

 

Disclaimer - rechtliche Hinweise

Auskunfts- und Widerrufsrecht

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